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<h3>Häufige Fragen</h3>
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<h4>Ich kann mir die Teilnahmegebühr momentan nicht leisten. Was kann ich tun?</h4>
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→ Melde dich bei deiner Aktionsleitung, wir finden eine Lösung. Aber melde dich bitte auf jeden Fall trotzdem vor der o.g. Frist, sonst müssen wir leider davon ausgehen, dass du die Anmeldung absichtlich nicht vervollständigst und dich von der Liste der Teilnehmenden streichen.
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<h4>Warum streicht ihr Teilnehmende überhaupt, wenn sie nicht bis Ablauf der Zahlungsfrist zahlen?</h4>
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→ All die Aufgaben, die an der Planung, Förderung und Verwaltung von Aktionen hängen, werden in unserem Verband ehrenamtlich geleistet. Einzelnen Säumigen hinterherzulaufen ist eine sehr anstrengende, undankbare und zeitaufwendige Angelegenheit. Wir möchten unsere Ressourcen lieber in die Unterstützung der Planungsteams, die Bearbeitung von finanziellen Unterstützungsanfragen seitens der Teilnehmenden oder in alle anderen Aufgaben stecken, die in unserer ehrenamtlichen Arbeit so anfallen. Die Streichung von Säumigen nach einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung ist eine faire Lösung dafür.
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<h4>Warum gibt es diese Fristen überhaupt?</h4>
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→ Diese Fristen gelten nur für Aktionen auf Landesverbandsebene. Aktionen, die auf Landesverbandsebene stattfinden, haben häufig einen größeren Teilnehmer:innenkreis. Dies erfordert Planungssicherheit für die Teams. Nur so können beispielsweise die Programmplanung, die finanzielle Kalkulation und die Teamressourcen passend aufgestellt werden. Oft müssen auch Verbindlichkeiten mit Externen (Vermieter:innen von Lagerplätzen oder Gruppenhäusern, Verkehrsverbünden, o.ä.) im Vorhinein beglichen werden. Auch wir sind hier an Stornierungsbedingungen gebunden und können nicht kurz vor einer Aktion von einem Vertrag zurücktreten, wenn sich herausstellt, dass wegen mangelnder Anmeldungen eine Aktion nicht stattfinden wird.
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<h4>Warum benötige ich ein erweitertes Führungszeugnis?</h4>
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→ Bei allen Veranstaltungen des BdP besteht ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) als Voraussetzung für die Teilnahme. Das eFZ ist ein behördlicher Nachweis der sicherstellt, dass du nicht wegen Delikten gemäß §72a SGB III auffällig geworden bist. Dies zu überprüfen stellt eine wichtige Säule unseres Kinder- und Jugenschutzkonzepts dar.
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